Wenn Ihr Auto verschrottet werden muss, da sich eine Reparatur nicht mehr lohnt oder die Schäden einfach zu groß sind, sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen um den richtigen Autoverwerter zu finden. Denn es gibt Verwerter, die sich die Abholung bezahlen lassen und es gibt Kfz-Verwerter, die die Abholung und Entsorgung kostenlos durchführen. Hierzu zählt beispielsweise die Autoverwertung Regensburg.
Nicht einfach den erst besten Verwerter wählen
Fragen Sie bei den Verwertern einmal nach, ob diese Ihr Fahrzeug kostenlos abholen, oder ob die Verschrottung etwas kosten wird. Wichtig ist aber auch, dass der Verwerter ein anerkannter und zertifizierter Betrieb ist. Denn bereits seit 1998 dürfen Sie Ihr zu verschrottendes Fahrzeug nur noch an einen anerkannten Verwertungsbetrieb abgeben oder einer anerkannten Annahmestelle überlassen. Die entsprechenden Verwerter finden Sie meist ganz in Ihrer Nähe über das Internet oder die Gelben Seiten.
Eine Entsorgung über den Hersteller
Seit 2007 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Importeure und Hersteller von Fahrzeugen dazu verpflichtet sind ihre eigenen Altfahrzeuge kostenlos zurückzunehmen. Die entsprechende Abwicklung erfolgt dann meist über einen Vertragshändler im Umkreis von 50 Kilometern.
Diese müssen Ihr Auto dann annehmen, wenn es der Fahrzeugklasse M1 entspricht. Dies bedeutet, dass das Auto zur Personenbeförderung diente und höchsten acht Sitzplätzen plus Fahrer hatte. Aber auch Güterfahrzeuge mit einem maximalen Gewicht von 35 t müssen zurückgenommen werden. Haben Sie Ihr Auto bereits ausgeschlachtet, können Sie dieses nicht mehr an der Hersteller zurückgeben. Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, ist es wahrscheinlich sinnvoller, wenn Sie einen Verwerter in Ihrer Nähe suchen.
Bevor Ihr Auto verschrottet wird
Bevor Sie Ihr Auto dem Verwerter zum Verschrotten übergeben, sollten Sie dieses von Müll befreien, da dieser ein mit Müll vollgestopftes Auto nicht annehmen muss. Ebenfalls sollten Sie kontrollieren, ob Sie alle persönlichen Gegenstände entfernt haben. Zusätzlich müssen Sie Ihr Auto noch bei der Zulassungsstelle abmelden. Diese Aufgabe übernimmt aber meist auf Wunsch der Verwerter. Hierfür müssen Sie ihm die Zulassungsbescheinigung Teil I und II übergeben und erhalten dann einen Verwertungsnachweis.
Der Verwertungsnachweis
Der Verwerter oder Schrotthändler ist dazu verpflichtet Ihnen einen Verwertungsnachweis zu übergeben. Dies ist der Beleg, dass Sie das Auto in einem zertifiziertem Betrieb abgegeben haben. Achten Sie aber darauf, dass auf dem Nachweis Ihre Daten und die Daten des Fahrzeugs richtig erfasst wurden. Auch die Daten des Verwerters sollten hier enthalten sein. Auch den Kilometerstand können Sie notieren. Es kann nämlich passieren, dass das Auto wieder instandgesetzt und verkauft wird. Auch wenn diese Vorgehensweise nicht illegal ist, könnte es dazu kommen, dass bei einem Unfall mit Ihrem ehemaligen Auto Sie angesprochen werden. Mit dem korrekten Verwertungsnachweis können Sie belegen, dass Sie das Fahrzeug übergeben haben und der Unternehmer dieses zur Verwertung angenommen hat.